Kreis Heinsberg & Region

Für mehr Verkehrssicherheit: Bäume, Hecken und Sträucher jetzt zurückschneiden

Wegberg. Die Stadt Wegberg bittet alle Haus- und Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen zurückzuschneiden. Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahrwege hineinragt, können diese nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden – insbesondere von Radfahrenden, Schulkindern, Menschen mit Gehilfen, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen. Besonders gefährlich wird es, wenn Schulkinder und Senioren auf die Straße ausweichen müssen. Auch verdeckte Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlampen sind freizuschneiden.

Bäume, Hecken und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen, müssen zurückgeschnitten werden. Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) so zurückzuschneiden, dass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gehwege ein Lichtraumprofil (Höhe über dem Gehweg) von mindestens 2,50 m haben müssen. Bei Straßen muss ein Lichtraumprofil von 4,50 m vorhanden sein, um Beschädigungen an Fahrzeugen auszuschließen.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind nach der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Wegberg außerdem verpflichtet, Gehwege und Sraßenrinnen regelmäßig zu reinigen, um den ordnungsgemäßen Ablauf von Regenwasser zu gewährleisten.

Die Stadt Wegberg hofft, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und eines rücksichtsvollen Zusammenlebens diesem Aufruf nachkommen. Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigte, sollten vom Grundstückeigentümer auf diese Verpflichtung hingewiesen werden.

Quelle: PM Stadt Wegberg

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