Kreis Heinsberg & Region

Gesetzesänderung bei Reisepässen für Kinder

Erkelenz. Wartezeit bei Reiseplanung berücksichtigen: Seit dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen für das Kind einen regulären, biometrischen Reisepass oder biometrischen Personalausweis. Da dieser nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Bundesdruckerei produziert wird, ist mit bis zu sechs Wochen Lieferzeit zu rechnen. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit und können dann nicht mehr verlängert werden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Kinderreisepässen werden reguläre Reisepässe und Personalausweise nicht am Tag der Beantragung durch das Bürgerbüro ausgegeben, sondern durch die Bundesdruckerei produziert und an die zuständige Behörde gesandt. Eltern sollten deshalb bei der Beantragung die Produktions- und Lieferzeiten von drei bis sechs Wochen beachten. Rund um die Schulferien kann es zu Stoßzeiten kommen, auch dies sollte bei der Reiseplanung berücksichtigt werden.

Jedes Kind, für das ein Ausweisdokument beantragt wird, muss unabhängig vom Alter bei Antragstellung anwesend sein. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden auch die Fingerabdrücke des Kindes erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Für Personen unter 24 Jahren kostet ein Personalausweis 22,80 Euro und ein Reisepass 37,50 Euro, beide sind dann maximal sechs Jahre gültig. Grundsätzlich gilt für Kinder wie für Erwachsene, dass bei Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis genügt. Für Reiseziele außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
•    Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
•    ggf. alter Kinderreisepass
•    ggf. Einbürgerungsurkunde (nach kürzlich erfolgter Einbürgerung)
•    biometrisches Lichtbild
•    beide Eltern mit Ausweisdokumenten oder ein Elternteil mit Ausweisdokument, Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils oder ein Elternteil mit Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Quelle: PM Stadt Erkelenz

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