Auf früheren Flug umgebucht: Zahlt Airline Hotel?
Geld & Recht
Auf früheren Flug umgebucht: Zahlt Airline Hotel?
Bildunterschrift: Aggressive oder unnötige Lichthupennutzung kann als Nötigung im Straßenverkehr betrachtet werden.
München. Die sogenannte Lichthupe zu nutzen ist im Straßenverkehr durchaus erlaubt, allerdings nur in wenigen Fällen. Über die korrekte Verwendung dieses durch kurzes Aufblenden des Fernlichts erzeugten Leuchtzeichens berichtet die "ADAC Motorwelt" (Ausgabe 3/2023).
Bildunterschrift: Idealer Autofahrer: Beide Hände sind stets am Lenkrad, doch nicht immer ist das möglich.
Karlsruhe. Wer sein Handy während eines Telefonats über die Freisprechanlage nur aufnimmt, um es etwa woanders hinzulegen, begeht am Steuer eines Autos keinen sogenannten Handyverstoß. Untersagt sei lediglich das Benutzen des Geräts. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor, über den der ADAC berichtet. (Az: 1 ORbs 33 Ss 151/23)