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Fristablauf: Wer nun den Führerschein umtauschen muss

Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-mag

Bildunterschrift: Die rosa Zeiten sind vorbei - andere aber auch: Wer noch bestimmte Führerscheindokument hat,
muss sich so langsam davon verabschieden - manche sogar schon sehr bald.
Denn Millionen von Führerscheinen sind vom Zwangsumtausch betroffen, der bereits in Wellen läuft.




Stuttgart/München. Viele Auto- und Motorradfahrer müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Das betrifft nun viele der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Manche Jahrgänge waren schon früher dran - andere habe noch Zeit.

Wer wann tauschen muss, hängt aber nicht immer vom Geburtsjahr ab. Auch das Ausstellungsjahr des Dokuments spielt eine Rolle. Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Scheine in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Das betrifft generell alle Fahrerlaubnisse für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Wichtig: Der Umtausch betrifft stets nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig das Führerscheindokument, das diese Erlaubnis dokumentiert - ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen. Grundsätzlich bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang erhalten.

Der Umtausch verläuft in mehreren Wellen

Damit der Umtausch nicht chaotisch verläuft, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins (siehe aktuelles Dokument). Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen.

Was passiert ohne Umtausch nach der Frist?

Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: in der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.

Wichtigste Unterscheidungspunkte: Format des Dokuments und Alter

Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Die Gruppen 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.

Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum (siehe Tabelle) richten.

Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Webseite dazu umfangreiche Informationen und Fristenrechner bereithält.

Ältere Inhaberinnen und Inhaber haben viel Zeit

Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.

Hier ist eine Übersicht der Daten:

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):
Geburtsjahr / Frist:
vor 1953 / 19. Januar 2033
1953 bis 1958 / Frist lief ab am 19. Juli 2022
1959 bis 1964 / Frist lief ab am 19. Januar 2023
1965 bis 1970 / 19. Januar 2024
1971 oder später / 19. Januar 2025

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):
Ausstellungsdatum / Frist
1999 bis 2001 / 19. Januar 2026
2002 bis 2004 / 19. Januar 2027
2005 bis 2007 / 19. Januar 2028
2008 / 19. Januar 2029
2009 / 19. Januar 2030
2010 / 19. Januar 2031
2011 / 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 / 19. Januar 2033

dpa

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