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Wann gibt es für eine Beerdigung Sonderurlaub?

Foto: Christin Klose/dpa-mag

Der Gesetzgeber sieht für den Fall des Todes eines nahen Angehörigen Sonderurlaub vor.

Wollen Arbeitnehmende zur Beerdigung eines Angehörigen gehen, müssen sie sich den Tag freinehmen. Einigen steht hierfür Sonderurlaub zu - aber nicht allen.

Berlin  (dpa).  Wenn ein naher Angehöriger stirbt, dürfen Arbeitnehmende grundsätzlich bezahlt der Arbeit fernbleiben, um an der Beerdigung teilzunehmen. Das regelt Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Demnach haben Arbeitnehmende weiter Lohnanspruch, wenn sie «für eine kurze Zeit ohne eigenes Verschulden aus persönlichen Gründen an der Arbeit gehindert» sind. Dazu zählt unter anderem die Beerdigung naher Angehöriger. Es gibt aber vertragliche Ausnahmen, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck.

Paragraf ausgeschlossen

«In modernen Arbeitsverträgen ist Paragraf 616 aber oft ausgeschlossen», sagt der Anwalt. Das sei zwar umstritten, nach der überwiegenden Rechtsauffassung aber zulässig. Wer trotz so eines Arbeitsvertrages zur Beerdigung gehe, dem oder der kann der Lohn für den Tag gestrichen werden. «Eine Abmahnung oder Kündigung deswegen dürfte aber unwirksam sein», sagt Alexander Bredereck.

Aber wer ist überhaupt ein naher Angehöriger? Das kann im Vertrag definiert sein. «Ansonsten gelten als solche ganz klar Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister», sagt Alexander Bredereck. «Bei Großeltern oder Schwiegereltern wäre ich vorsichtig. Freunde zählen sicher nicht als Angehörige.»

Frühzeitig absprechen

Ein Blick sowohl in den Arbeits- als auch einen möglichen Tarifvertrag ist sinnvoll, um die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zu checken. Der Anwalt rät Hinterbliebenen aber in jedem Fall auch, einen Beerdigungstermin möglichst frühzeitig mit Chef oder Chefin zu besprechen. Sowohl dann, wenn bezahlter Sonderurlaub zusteht, als auch dann, wenn ein Vertrag diesen ausschließt.

«Es gibt viele Möglichkeiten, sich vernünftig zu einigen», sagt Alexander Bredereck. Etwa über bezahlten Urlaub oder Überstunden. Der Experte kennt aus der rechtlichen Praxis so gut wie keine Streitfälle um den Besuch von Beerdigungen. Nicht zuletzt seien Betroffene manchmal auch gar nicht arbeitsfähig und krankgeschrieben, wenn eine sehr nahe stehende Person gestorben sei.

Zur Person: Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Er ist Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).

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