Kreis Heinsberg & Region

Stärkungspakt NRW - Austauschprogramm für Elektrogeräte

Erkelenz. Einkommensschwache Haushalte können bis Ende September Fördergelder zum Tausch von veralteten Elektrogeräten beim Jobcenter oder der Stadt Erkelenz beantragen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat für das Jahr 2023 den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ auf den Weg gebracht. Aus diesem Stärkungspakt werden unter anderem Förderleistungen als Einzelfallhilfen für einkommensschwache Haushalte gewährt. Dazu gehören Menschen, die zur Unterstützung ihres Lebensunterhalts Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung oder Wohngeld beziehen. 

Die Stadt Erkelenz hat sich als zuständige Kommune dazu entschieden, ein Austauschprogramm für sogenannte „Weiße Ware“, beispielsweise Kühlschränke oder Waschmaschinen, als Einzelfallhilfen für einkommensschwache Haushalte aufzustellen. Der Austausch von veralteten Elektrogeräten fördert zum einen den Klimaschutz und schont zum anderen den Geldbeutel, da Alt-Geräte allgemeinhin als „Stromfresser“ gelten und dadurch erhöhte Energiekosten entstehen. 
Die Fördersumme liegt je nach Gerät zwischen 400 und 600 Euro. Erstattet wird dabei der tatsächliche Kaufpreis; liegt dieser höher als der Zuschuss, wird der maximale Zuschuss gewährt.

Um möglichst vielen Haushalten eine Förderung zu gewähren, wird pro Haushalt nur ein Elektrogerät gefördert. Die neuen Geräte müssen mindestens ein Energieeffizienz-Label der Klasse „C“ nach den neuen Richtlinien zum Energieeffizienz-Label der EU haben. Die Beschaffung soll dabei ausschließlich über den hiesigen Fachhandel stattfinden, da dieser einen Entsorgungsnachweis für Altgeräte ausstellt und somit sicherstellt, dass diese nicht mehr im Umlauf verbleiben.

Der Austausch kann formlos beim Jobcenter oder beim Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz bis Ende September 2023 beantragt werden. Da die Höhe der Förderleistungen begrenzt ist, gilt die Regelung, dass die die Zusage der Mittel nach Eingang der Anträge und unter der Voraussetzung, das noch freie Mittel zum Stichtag zur Verfügung stehen, erteilt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderleistung besteht nicht.

Quelle: PM Stadt Erkelenz

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