Eiskratzen: 5 klassische Fehler - und wie es richtig geht
Mobilität
Eiskratzen: 5 klassische Fehler - und wie es richtig geht
Bildunterschrift: Der Abbruch einer Fortbildung kann teuer werden: Finanziert der Arbeitgeber sie, kann er die Förderung nämlich unter Umständen zurückfordern.
Erfurt/Freiburg. Finanziert der Arbeitgeber eine Fortbildung, kann er vertraglich festlegen, dass Beschäftigte sich an den Kosten dafür beteiligen müssen, sollten sie die Fortbildung nicht beenden.
Bildunterschrift: Viele Studierende oder Auszubildende spielen mit dem Gedanken, ein Semester oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren: Erasmus+ bietet Unterstützung.
Berlin. An einer anderen Uni und in einem anderen Land studieren: Das fördert das EU-Programm Erasmus+ in 33 teilnehmenden Ländern. Wer damit ins Ausland geht, zahlt zum Beispiel keine Studiengebühren - und bekommt in der Regel die an der Gastuni erbrachten Leistungen anerkannt.
Bildunterschrift: Arbeitsplatz mit besonderen Herausforderungen: Haushaltshilfen sind häufig in Räumen tätig, die ihre Arbeitgeber zur Privatsphäre zählen.
Bochum/Köln. Fremde Betten beziehen, anderer Leute Hemden bügeln, Kinder hüten: Wer etwa als Minijobberin oder Minijobber in privaten Haushalten arbeitet, ist zumeist auch in dem Raum unterwegs, den die Arbeitgeber bewohnen, der Teil ihrer Privatsphäre ist.
Bildunterschrift: Allmorgendliche Suche nach freien Schreibtischen? Sollen Teammitglieder sich Arbeitsplätze teilen, ist ein Buchungssystem wichtig.
Stuttgart/Ludwigshafen. Je mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mobiles Arbeiten ermöglichen, desto attraktiver wird es für sie auch, Ideen für neue Arbeitswelten zu entwickeln.
Bildunterschrift: Sie können, aber müssen nicht: Ihre Gründe für eine Kündigung mit den Vorgesetzten teilen.
Köln. Auf zu neuen Ufern? Viele Menschen können sich vorstellen, ihren bisherigen Arbeitgeber für einen neuen zu verlassen. Zuletzt hatten einer repräsentativen Umfrage der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY)zufolge insgesamt 63 Prozent der Arbeitnehmer Interesse an einem Arbeitgeberwechsel.
Bildunterschrift: Unterwegs mit dem Team: Betriebsausflüge können den Zusammenhalt stärken.
Berlin/Düsseldorf. Als Dank für gute Leistungen, um das Miteinander im Team oder die Motivation zu fördern: Betriebsausflüge finden in manchen Unternehmen regelmäßig, in anderen zumindest ab und an statt. Immer gilt jedoch: "Es sollte eine Veranstaltung sein, bei der alle auf ihre Kosten kommen", sagt Claudia Heser, Mitglied im Präsidium des Bundesverbands der Personalmanager (BPM).
Bildunterschrift: Studium oder Ausbildung? Nicht jeder weiß direkt nach der Schule, wie es beruflich weitergehen soll.
Berlin/Hamburg. Zeugnis in der Hand und dann? Nicht alle Schulabsolventinnen und -absolventen wissen direkt, was sie lernen oder studieren möchten, wie das künftige Berufsleben aussehen soll. Manche wollen vielleicht erstmal die Welt erkunden, andere Zeit für Freunde und Hobbys haben oder jobben. Wer sich gar nicht zu Bewerbungen motivieren kann, fällt womöglich sogar in ein Loch.
Bildunterschrift: Schnell raus aus dem Job? Wer kündigt und sich während der gesamten Kündigungsfrist krankschreiben lässt, riskiert unter Umständen die Entgeltfortzahlung.
Kiel/Berlin. Wer kündigt und sich während der gesamten Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss damit rechnen, dass er keine Entgeltfortzahlung erhält. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings Tatsachen vorbringen, die beweisen, dass Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers berechtigt sind. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (AZ: 2 Sa 203/22).