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Brunnenbau im Garten: Diese Regeln gelten für Eigentümer

Foto: Robert Günther/dpa-mag

Wer einen Brunnen anlegen möchte, um Grundwasser zu schöpfen, muss das Vorhaben in Deutschland bewilligen lassen. 

Berlin (dpa).  Der Rasen wird braun, die Hecke welk, doch die Gemeinde untersagt in den Sommermonaten, ausgiebig mit Trinkwasser zu wässern. Manchen Eigentümerinnen und Eigentümern kommt dann womöglich eine alte Idee: einen Brunnen auf dem eigenen Grundstück bohren und das Grundwasser direkt anzapfen. Doch ganz so einfach ist das nicht, erklärt Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Denn grundsätzlich können Eigentümerinnen und Eigentümer in einem gewissen Rahmen zwar nach Belieben mit ihrem Grundstück und dem Boden darunter verfahren. Eine Brunnenbohrung deckt das Gesetz aber nicht ab. «Brunnenbau bezweckt in aller Regel Grundwasserförderung», sagt Rolf Kemper. Diese Form der Gewässernutzung muss mindestens angezeigt, oft sogar bewilligt werden. Zuständig sind die unteren Wasserbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, in den Stadtstaaten ist es die jeweils zuständige Landesbehörde.

Probebohrung bringt Klarheit

Ob ein Grundstück überhaupt für den Bau eines Brunnens geeignet ist, prüfen Fachfirmen zunächst mit einem kleinen Bohrer. So bringen sie in Erfahrung, in welcher Tiefe das Grundwasser liegt, wie die Bodenbeschaffenheit ist und wie ergiebig das Wasser sprudelt. Bereits dieser Test ist Kemper zufolge in der Regel anzeigepflichtig. Bis etwa 15 Meter Probebohrung genüge vielerorts die Anzeige, darüber hinaus brauche es meist eine förmliche Zulassung.

Ob für den Brunnen selbst eine Anzeige oder förmliche Zulassung nötig ist, hängt unter anderem von der Tiefe ab. Bis etwa 15 Meter Tiefe reicht laut Kemper vielerorts die Anzeige. Das sollte vorab mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Der Brunnen wird bei erfolgreichem Test eingebohrt oder eingeschlagen. «Das erledigen überwiegend Fachfirmen, die die Formalitäten kennen und einhalten», sagt Rechtsanwalt Kemper. Das hat den Vorteil, dass diese haften, sollte es dabei zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommen.

Länder können Förderung begrenzen

Genutzt werden darf das Brunnenwasser zum Beispiel für die Bewässerung von Beeten oder des Rasens. Auch der Pool kann unter Umständen damit befüllt werden. Letzteres können Länder Kemper zufolge gerade bei sommerlicher Trockenheit untersagen. Selbst das Gießen kann auf die Abend- oder Nachtstunden begrenzt werden. Auch eine einmal erteilte Zulassung für den Brunnen schützt vor diesen Einschränkungen nicht.

Wer ohne möglicherweise erforderliche Genehmigung einen Brunnen im Garten errichtet hat, kann die Zulassung nachholen. Gelingt das nicht, kann es teuer werden. «Wenn eine nachträgliche Zulassung ausscheidet, wird die Wasserbehörde nicht nur den Verschluss, sondern den Rückbau des Brunnens verlangen», sagt Rolf Kemper. Hinzu kommt in der Regel ein Bußgeld, dessen Höhe die zuständigen Behörden im jeweiligen Einzelfall festlegen.

Ob sich der Aufwand des Brunnenbaus wirklich lohnt, hängt Kemper zufolge unter anderem von der Brunnenart, der Bohrtiefe, der Bodenbeschaffenheit, der Ergiebigkeit und dem eigenen Verbrauch ab. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Grundwasserspiegel, desto tiefer muss gebaut werden - das steigert die Kosten. Rolf Kemper empfiehlt Interessierten generell, drei oder vier verschiedene Angebote für den Vergleich einzuholen.

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