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Sturm im Anflug: Haus und Wohnung gegen Schäden sichern

Foto: Jens Büttner/dpa-mag

Achtung stürmische Böen im Anflug. Gartenmöbel, Blumenkästen und Co. werden jetzt besser schnell noch gesichert. 

Berlin/Hamburg (dpa). Vor allem an den Küsten und in Höhenlagen, aber auch im Rest des Landes kann es in den nächsten Tagen ungemütlich werden. Der Deutsche Wetterdienst kündigt über das verlängerte Wochenende bis zum Montag starke Winde bis hin zu schweren Sturmböen an. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet das: mögliche Gefahrenquellen sichern. Andernfalls haften sie unter Umständen für entstandene Schäden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). 

Heißt konkret: Alles, was herumfliegen kann, sollte gesichert oder weggeräumt werden. Also Garten- und Balkonmöbel sichern, Markisen einfahren und lieber einmal zu viel Balkonkästen oder Blumenkübel auf Fenstersimsen prüfen, damit sie nicht herunter geweht werden und Passanten gefährden.

Antennen, Satellitenanlagen oder Solarkollektoren müssen sicher befestigt sein. Es lohnt ein Blick auf die Befestigungen des Balkonkraftwerks. Und auch das Dach wird besser regelmäßig kontrolliert. Denn bei einem Sturm müssen Eigentümer im Zweifel nachweisen können, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen, befand das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 4 U 97/16). 

Bäume kontrollieren, Schäden für Versicherung dokumentieren

Ebenfalls wichtig: Bäume im Garten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (Az.: III ZR 225/2003), erklärt die Stiftung Warentest. Stürzt ein Baum bei einem Sturm trotzdem aufs Haus des Nachbarn, ist der Schaden in der Regel versichert. Waren bereits Anzeichen für fehlende Standfestigkeit sichtbar, zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers. War keine Vorschädigung sichtbar, ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.

Wichtig für die Abwicklung möglicher Schäden durch die Versicherung: sauber dokumentieren, ohne sich selbst zu gefährden. Anschließend prüfen: wie lassen sich Folgeschäden minimieren. Versicherte unterliegen laut Bund der Versicherten der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen - also zum Beispiel Schäden im Dach zunächst notdürftig mit einer Plane abdichten.

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