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Patientenverfügung: Konkrete Angaben zur Beatmung machen

Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-mag

Bildunterschrift: Künstliche Beatmung im Ernstfall? Viele Menschen schließen das in einer Patientenverfügung per se aus. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten der Beatmung. 

Moers. Künstliche Beatmung: Wer diesen Begriff hört, denkt womöglich an wochenlanges Koma, an einen Schlauch in der Luftröhre, angeschlossen an ein Beatmungsgerät. Und hat vielleicht den Impuls: Das möchte ich auf gar keinen Fall.

Wer eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung für den Ernstfall ausschließen will, sollte jedoch im Blick haben, dass es auch die sogenannte nicht-invasive Beatmung gibt. Darauf macht der Verband pneumologischer Kliniken (VPK) aufmerksam.

Mit Arzt oder Ärztin sprechen

Die Lungenärztinnen und -ärzte raten daher dazu, die eignen Wünsche in der Patientenverfügung konkret zu formulieren. So ist es möglich, eine invasive Beatmung auszuschließen, die nicht-invasive aber zuzulassen. Wer sich unsicher ist, kann zum Beispiel im Gespräch mit Hausarzt oder -ärztin mehr Klarheit bekommen.

Die nicht-invasive Beatmung gilt laut dem VPK als schonender. Sie funktioniert über eine Mund-Nasen-Maske, die abgesetzt werden kann. Anders als bei der invasiven Beatmung wird kein Schlauch in die Luftröhre eingeführt. Allerdings kann die nicht-invasive Beatmung nicht in allen Fällen zum Einsatz kommen.

dpa

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