Themenspecial Beruf & Bildung

Assistenzhund am Arbeitsplatz: Vorab Genehmigung einholen

Foto: Oliver Dietze/dpa/dpa-mag

Bildunterschrift: Bei der Frage, ob Assistenzhunde mit zur Arbeit gebracht werden dürfen, hat der Arbeitgeber durchaus ein Mitspracherecht. 



Düsseldorf. Den Hund mit zum Arbeitsplatz bringen: Das ist bei vielen Beschäftigten beliebt, aber nicht in allen Unternehmen erlaubt. Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, haben allerdings auch in diesem Fall grundsätzlich ein Recht darauf, ihren Assistenzhund mit zur Arbeit zu nehmen. Das ergibt sich aus Paragraf 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Doch Vorsicht: Den Vierbeiner ohne vorherige Rücksprache mit dem Arbeitgeber einfach mitzubringen, ist nicht zulässig. Darauf weist Silke Gottschalk vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin.

Bevor der Assistenzhund ins Büro oder in die Werkstatt darf, müsse in jedem Fall die Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden, so die Rechtsanwältin. Ansonsten liege eine Pflichtverletzung vor, die zu einer Abmahnung führen kann - oder unter bestimmten Umständen sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung.

Betriebsabläufe dürfen nicht unzumutbar gestört werden

Verweigern kann der Arbeitgeber die Erlaubnis, den Hund mitzubringen, dann aber nur, wenn das «eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellt», so Gottschalk. Das könnte etwa aus hygienischen Gründen der Fall sein, beispielsweise wenn der Hund Zutritt zu einer Intensivstation haben soll. Oder wenn durch die Mitnahme des Hundes die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dadurch bedingt die Betriebsabläufe unzumutbar gestört werden.

dpa

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