Themenspecial Beruf & Bildung

Ist der Sportunfall im Betrieb ein Arbeitsunfall?

Foto: Christin Klose/dpa-mag

Bildunterschrift: Kann man, muss man aber nicht nutzen: Einen Fitnessraum als Extra-Angebot im Unternehmen. 


Berlin. Hanteln stemmen, auf dem Laufband rennen oder auf dem Ergometer strampeln: Hat das Unternehmen einen Fitnessraum, können Beschäftigte sich dort etwa in der Pause Bewegung verschaffen. An sich gut für die Gesundheit. Doch was, wenn man sich verletzt?

Egal, ob Arbeits- oder Pausenzeit: "Haben Beschäftigte im Fitnessraum des Unternehmens einen Unfall, handelt es sich in jedem Fall um einen Arbeitsunfall", sagt der Berliner Arbeitsrechtler Peter Meyer. Der Arbeitgeber muss den Unfall dann der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden.

Und auch wer beim Betriebssport mitmacht, ist gesetzlich unfallversichert. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Website: Der Sport müsse als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Und er muss regelmäßig stattfinden.

Auf die Sportart kommt's nicht an

Zudem müsse ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt, heißt es bei der DGUV. Auch müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein. Die Sportart spielt hingegen keine Rolle. Auch Inlineskaten könnte demnach versichert sein.

Wichtig jedoch: Es darf nicht um sportliche Höchstleistungen gehen - oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spielerinnen und Spieler demnach in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

dpa

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