TECHNIK & MEHR Drei-Länder-Kurier SPEZIAL - WINTER 25 / 26 30 Kunden-Apps auf dem Vormarsch – mehr Komfort oder Kontrolle? Mainz (dpa). Neukunden vertraglich zur App- Nutzung verpflichten: Das tun inzwischen man- che Unternehmen. Andere bieten einfach gar keinen oder keinen vollständigen Kundenbereich mehr auf ihrer Webseite an. Viele Angelegenhei- ten kann man bei diesen Unternehmen, zu denen beispielsweise einige Banken oder Telekommuni- kationsanbieter zählen, dann fast nur noch oder ausschließlich per App regeln. Doch welches Interesse haben Firmen daran, Kunden und Kundinnen zur App-Nutzung zu drängen? Betroffene Unternehmen argumentier- ten, dass es ihnen um eine verbesserte Kunden- erfahrung gehe und darum, exklusive Angebote, Treueprogramme oder andere Vorteile platzieren zu können, sagt Maximilian Heitkämper, Fachbe- reichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Hinzu komme die Möglichkeit, Smartphone-Sensorik und -Funktionen von der Kamera über GPS bis hin zum Mikrofon in der App zu verwenden. Starke Vorteile - aber auch nicht unerhebliche Nachteile „Teilweise können hierin starke Vorteile für Nut- zende liegen, es drohen aber auch nicht un- erhebliche Nachteile“, warnt Heitkämper. Letz- tere lägen in gesteigerten Kontrollmöglichkeiten, etwa durch die Dokumentation von Vorgängen, bis hin zur Überwachung der Nutzenden über die jeweilige App. Wichtig sei es zudem, etwa An- gebotspreise aus einer App unabhängig mit An- geboten im Netz zu vergleichen, um nicht „Opfer personalisierter Preisgestaltung“ zu werden. Eine Verpflichtung, Online-Kundenbereiche vor- zuhalten, gibt es für Firmen übrigens nicht. Und: „Grundsätzlich können Unternehmen Kunden- portale zugunsten von Kunden-Apps schließen“, sagt Verbraucherschützer Heitkämper. „Das ent- bindet sie aber nicht von der Impressumspflicht, nach der sie auch Kontaktkanäle außerhalb der App verfügbar halten müssen.“ Nicht gleich jede App installieren und Berechtigungen prüfen Hat man die Wahl, sollte man Kunden-Apps nur dann nutzen, „wenn man dadurch einen echten Vorteil hat“, rät Maximilian Heitkämper. Und dann gelte es, die App-Berechtigungen, etwa für den Zugriff auf Kontakte, Mikrofon, Standortbestim- mung & Co, sehr restriktiv einzustellen - bei An- droid etwa auf „Jedes Mal fragen“ -, um gege- benenfalls übermäßiges Tracking zu unterbinden. Whatsapp Welcher Benutzername soll Ihrer sein? Berlin (dpa). Bei Whatsapp verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Messengerdienst bald Nutzernamen einführen wird. Eine entspre- chende Reservierungsfunktion für Namen werde derzeit in einer Beta-Version der App getestet, berichtet der auf die Analyse von noch in der Entwicklung befindlichen Whatsapp-Versionen spezialisierte Blog „WABetaInfo.com“. Wer den Messenger nutzt, sollte sich also am besten schon jetzt Gedanken über einen Wunschnamen machen - und auch über mögliche Alternativen, falls man dann bei der kommenden Reservierung mit dem Wunschnamen doch nicht die Nase vorn gehabt haben sollte. Nur Kleinbuchstaben, Zahlen, Punkte und Unterstriche Folgende Konventionen gelten den Angaben zu- folge für die künftigen Benutzernamen: • Nur Kleinbuchstaben, Zahlen, Punkte und Unterstriche sind erlaubt. • Namen müssen mindestens einen Kleinbuchstaben enthalten. • Namen, die mit „www.“ beginnen, sind unzulässig. Benutzernamen erhöhen die Sicherheit und den Datenschutz, weil nicht mehr einfach nur die Kenntnis einer Telefonnummer genügt, um je- manden ohne Einverständnis zu kontaktieren, die Anrufmöglichkeit außerhalb des Messengers wegfällt und andere die eigene Mobilfunknum- mer nicht einfach an andere weitergeben können. Whatsapp-Nutzernamen sollen PIN-Schutz er- halten Laut „WABetaInfo.com“ soll sich jeder künfti- ge Whatsapp-Nutzername außerdem optional durch eine PIN (Username Key) schützen lassen. Das bedeutet, dass es für neue Kontakte nicht genügt, einen Nutzernamen zu kennen: Sie müs- sen auch die entsprechende PIN haben und ein- geben, bevor eine Kommunikation möglich ist. Messenger-Konkurrent Signal hatte Nutzerna- men zur alternativen, sicheren Kontaktaufnahme bereits Anfang 2024 eingeführt. Dort lässt sich der Name bei Bedarf zudem beliebig oft ändern oder auch wieder ganz löschen.