
Geilenkirchen. Die Stadt Geilenkirchen wird auch in diesem Jahr wiederum einen Heimat-Preis verleihen.
Die Verleihung des Heimat-Preises erfolgt auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Mit Zuwendungsbescheid vom 16.05.2023 der Bezirksregierung Köln hat die Stadt Geilenkirchen hierfür auch für das Jahr 2023 wiederum einen Förderbetrag von 5.000,- € erhalten.
Die vom Rat verabschiedeten Richtlinien sehen die Vergabe von drei Einzelpreisen mit der Staffelung 2.500,- € für den ersten Platz, 1.500,- € für den zweiten sowie 1.000,- € für den dritten Preisträger vor.
Ab sofort können sich Vereine, Initiativen und Einzelpersonen um den Preis bewerben. Bewerbungen sind schriftlich - selbstverständlich auch in digitaler Form -, aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich. Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollständige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von Einzelpersonen.
Für die Bewertung der eingegangenen Vorschläge gelten folgende Preiskriterien:
- Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Geilenkirchen
Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 15. Juli 2023 an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Geilenkirchen
Die Bürgermeisterin
Markt 9
52511 Geilenkirchen
oder per E-Mail an
Die vollständigen Richtlinien finden Sie nachfolgend:
Richtlinien
zur Verleihung eines Heimat-Preises
durch die Stadt Geilenkirchen
1. Rechtliche Grundlagen
Auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW vom i. V. m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ vom 31.01.2023 verleiht die Stadt Geilenkirchen einen „Heimat-Preis“.
2. Förderbedingungen
- Laufzeit 2023 - 2027
- Förderung einmal jährlich
- Gewährung der vollen Landesförderung für kreisangehörige Kommunen von 5.000,- € jährlich
- Ratsbeschluss zur Verleihung des Preises mit Festlegung der Kriterien
- Beachtung des vorgegebenen Schwerpunktes des Landes
- Durchführung bis jeweils 31.12.
- Verpflichtung der Preisträger, sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene zu stellen
3. Preisgeld
Vergabe von drei Einzelpreisen mit folgender Staffelung:
- 2.500,- €
- 1.500,- €
- 1.000,- €
4. Preiskriterien
- Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusam-menhalts in der Stadt Geilenkirchen
5. Preisträger
Der Heimat-Preis kann an Vereine, Initiativen und Einzelpersonen verliehen werden.
6. Verfahrensregelungen
- Nach erfolgtem Aufruf durch die Stadt sind schriftliche - auch in digitaler Form - Bewerbungen aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich.
- Eine Antragstellung ist durch Vereine, Initiativen, Behörden und Privatpersonen möglich.
- Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollstän-dige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von Einzel-personen.
- Eine etwaige anderweitige Förderung ist unschädlich.
7. Bewertungskriterien
Die eingereichten Vorschläge werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
- Nachhaltigkeit
- Persönliches Engagement
- Größe der Zielgruppe
- Inklusion
- Integration
- Ökologie
- Innovationsgehalt
8. Entscheidungsfindung
Die eingereichten Vorschläge werden von einer Jury vorgeprüft und anhand der Preis- und Bewertungskriterien bewertet.
Die Jury besteht aus der Bürgermeisterin und je einem von den Ratsfraktionen benannten Ratsmitglied. Die Bürgermeisterin kann Personal der Verwal-tung zur administrativen Unterstützung hinzuziehen. Die Jury berät nicht öf-fentlich.
Die Jury unterbreitet dem Rat der Stadt Geilenkirchen Vorschläge zur Verlei-hung des Heimat-Preises. Der Rat der Stadt Geilenkirchen entscheidet ab-schließend über die Preisverleihung.
9. Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt in einem festlichen Rahmen.
Quelle: Stadt Geilenkirchen